21 579, Z. 33-39). Am .________ 2013 verstarb der Vater des Beschuldigten. Das Nachlass- und Steuerinventar wies ein Total von CHF 38‘646.71 an Aktiven und ein Total von CHF 165‘000.00 an Passiven auf (pag. 07 150 004 f.). Damit hinterliess AS.________ einen Überschuss an Passiven. Im Erbenverzeichnis vom 3. Dezember 2013 ist der Beschuldigte nach wie vor mit Wohnsitz in N.________(Ort) auf dem AV.________ verzeichnet (pag. 07 150 002). Bereits im Oktober 2013 gewährte Q.________ dem Beschuldigten, welchen sie 2013 in der Reitanlage BD.________ im Kanton P.________(Ort) kennenlernte, ein Darlehen (vgl. Ziff. 22 hiernach).