20 rierte einen monatlichen Nettolohn von CHF 2‘474.00 (pag. 21 012; pag. 21 579, Z. 24-28). Aufgrund der Buchhaltungen für die Jahre 2010 und 2011 («Einkommen aus Landwirtschaftsbetrieb» sowie «Landwirtschaft AW.________»; pag. 21 019 f.; pag. 21 074 f.), geht die Kammer davon aus, dass der Beschuldigte nach wie vor seinen Hof bewirtschaftete. In beiden Jahren konnte nur ein Betriebsverlust ausgewiesen werden. Ob der Beschuldigte in den Jahren 2012 und 2013 Einkommen generierte kann den Akten nicht entnommen werden.