19 .________, .________ und .________ aus (pag. 05 14 026 ff.). Anlässlich der oberinstanzlichen Einvernahme führte der Beschuldigte hierzu aus, der Hof sei eigentlich an BB.________ und nicht an dessen Frau BA.________ verkauft worden. Er selbst sei dort etwas rein gerutscht. Es sei nie sauber verrechnet worden. BB.________ habe die Liegenschaft aufgrund der Probleme mit «der Firma BE.________» an seine Frau überschrieben. Es sei zu Streitigkeiten gekommen und es werde sich zeigen, was in Zukunft sei (pag. 21 579, Z. 11-17). Sein Vater habe zu diesem Zeitpunkt noch keine Kenntnis vom Verkauf des Hofes an