Nach der Scheidung sei es schlechter geworden. Der Beschuldigte führte im Rahmen der oberinstanzlichen Hauptverhandlung aus, dass es schwieriger geworden sei (pag. 21 579, Z. 5 f.). Am 9. April 2010 schlossen der Beschuldigte und BA.________ einen Nachtrag zum Kaufrechtsvertrag ab, welchen sie ebenfalls notariell beurkunden liessen. BA.________ übte ihr Kaufrecht sodann mit Vereinbarung vom 4. Mai 2010 über die Grundstücke .________, .________, .________, .________, .________,