Per gleichen Datums verpachtete der Beschuldigte den AV.________ mit Pachtvertrag vom 28. November 2007 per 1. Januar 2008 an BA.________ (pag. 05 210 011). Mit Vertrag bzw. öffentlicher Urkunde vom 14. Mai 2008 begründete der Beschuldigte vor dem unterzeichnenden Notar des Kantons CN.________, BM.________, gegenüber BA.________ ein Kaufsrecht an Grundeigentum (pag. 07 100 016 ff.). Dieser Kaufrechtsvertrag umfasste die Grundstücke .________, .________, .________, .________, .________, .________, .________ und .________ in N.________(Ort) (pag. 07 100 016 bis pag. 07 100 040) und wurde von der damaligen Ehefrau des Beschuldigten, BN.________, mitunterzeichnet (Art.