18 dass er mit C.________ an der Kiesgrube gewesen sei und sie das besprochen hätten. Er könne ihm etwas zurückzahlen, sobald wieder Kies abgebaut werde. Auf Frage, wie er dies erzählen könne, wenn er doch die Rechte betreffend das Grundstück Nr. .________ abgetreten habe und von der AR.________ AG seit Jahren keine Gebühren mehr erhalte, antwortete der Beschuldigte, es sei ja offensichtlich, dass noch Kies vorhanden sei. Darauf hingewiesen, dass die Frage laute, ob dies ihm gehöre und was er dazu sage, antwortete der Beschuldigte mit «Ja das ist so.» (pag. 21 584, Z. 31-45).