_, da er bei diesem nie wisse, woran er sei. Die Vorsitzende wies den Beschuldigten darauf hin, dass er alle Rechte gegenüber BB.________ bzw. der BF.________ AG abgetreten habe. Der Beschuldigte erwiderte, dass der Kiesvertrag aber noch bestehe. Unter erneutem Hinweis darauf, dass er diesen abgetreten habe, führte der Beschuldigte sodann aus, dass ihm das schon klar sei. Es komme aber darauf an, wer noch abbaue (pag. 21 583, Z. 19-34). Der Beschuldigte habe sich seit 2014 aufgrund des Rechtsstreites nicht bei der AR.________ AG nach dem Geld erkundigt.