geschuldet habe. Er habe einzig nicht mehr genau gewusst, in welchem Jahr das gewesen sei (pag. 21 581, Z. 35-37). Weiter gestand er ein, dass er zum Zeitpunkt, als er die Darlehen bei der AR.________ AG aufgenommen habe, nicht gewusst habe, ob er das Geld problemlos werde zurückzahlen können (pag. 21 582, Z. 7-9). Weiter hielt die Vorsitzende dem Beschuldigten vor, dass er 2005 mit der BF.________ AG ebenfalls einen Abbau- und Deponierechtsvertrag abgeschlossen habe. Er habe mit der AR.________ AG bereits einen solchen Vertrag abgeschlossen und es sei in beiden Verträgen um das Gleiche gegangen.