21 580, Z. 11-14). Dem Beschuldigten wurde vorgehalten, dass er nach dem Umzug in den Kanton CP.________ 2015 bereits über eine halbe Million Schweizer Franken Schulden bei Privatpersonen, nicht zu reden von weiteren Schulden bei Versicherungen, Steuerämtern und Sozialversicherungsanstalten angehäuft und unter diesen Umständen dennoch einen Reiterhof gepachtet habe, den er nicht näher gekannt und von dem er nicht gewusst habe, ob er genügend Einnahmen generieren könne, um seine Schulden zu begleichen. Auf Frage hierzu, ob das nicht mehr als leichtsinnig gewesen sei, antwortete der Beschuldigte, dass dem teilweise so sei. Heute würde er es anders machen.