Besonders auffällig ist auch das hartnäckige Delinquieren während laufendem Verfahren. Weder Drohungen von Geschädigtenvertretern mit Anzeigen noch polizeiliche Befragungen konnten ihn davon abbringen, weitere Darlehen aufzunehmen und auch weiter gegen das SVG zu verstossen. Selbst die vorläufige Festnahme im August 2015 änderte nichts an seinem Verhalten. Dies zeugt einerseits von der katastrophalen finanziellen Lage, in der sich A._____