In den Befragungen durch den Staatsanwalt und auch anlässlich der Hauptverhandlung machte A.________ dagegen nicht unbedingt den Eindruck eines souveränen Mannes: Er behauptete wiederholt Dinge, von denen er eigentlich hätte wissen müssen, dass die Behörden ihm ohne grossen Aufwand das Gegenteil würden beweisen können (etwa angebliche Rückzahlungen an Geschädigte, die mit einer simplen Nachfrage bei diesen widerlegt werden konnten) bzw. machte geltend, er werde umgehend Belege einreichen, die dann nie eingereicht wurden. Besonders auffällig ist auch das hartnäckige Delinquieren während laufendem Verfahren.