15 Die schriftlichen Eingaben der Geschädigten und die Aussagen der Privatkläger und des Zeugen anlässlich der Hauptverhandlung zeichnen vom Beschuldigten A.________ das Bild eines eloquenten, jovialen und überzeugend auftretenden Mannes, der es blendend verstand, sich auf sein jeweiliges Gegenüber einzustellen und diesem eine glaubhafte Geschichte über nur kurzfristige finanzielle Schwierigkeiten und kurz bevorstehende grosse Erlöse zu erzählen.