Mit Vereinbarung vom 06.05.2014 trat er dann sämtliche Rechte aus dem Kiesabbau ab. Auch gestützt auf den persönlichen Eindruck anlässlich der Hauptverhandlung, wo A.________ insbesondere im Rahmen des Letzten Worts wortgewandt und geistig völlig auf der Höhe auftrat, ist das Gericht der Ansicht, dass A.________ genau wusste und weiss, was er unterzeichnete. A.________ kannte also einerseits seine spätestens ab dem Jahr 2010 herrschende desaströse finanzielle Lage und andererseits war ihm bekannt, dass er weder aus einer Erbschaft noch aus dem Kiesabbau mit nennenswerten Einnahmen rechnen durfte.