_, sondern an dessen Vater fliessen sollten, um den Gewinnanspruch aus BGBB auszugleichen. Spätestens mit der Vereinbarung vom 06.05.2014 trat er seine sämtlichen Entschädigungsrechte aus dem Kiesabbau gegen eine letzte Zahlung von CHF 47‘000.00 an die BE.________(Aktiengesellschaft) ab. Dieser gegenüber hatte er auch nach dem Verkauf der Liegenschaften, und der damit einhergegangenen Verrechnung des Kaufpreises mit Darlehensschulden, Schulden in der Höhe von rund CHF 248‘000.00.