Nicht nur gegenüber den Geschädigten, der Polizei und dem Staatsanwalt, sondern auch anlässlich der Hauptverhandlung vor dem WSG behauptete A.________ zudem, er habe noch Millionen aus dem Kiesabbau, der „nächstens“ wieder aufgenommen werde, zugute. Dass dem nicht so ist, ergibt sich aus den oben zitierten Dokumenten: Schon mit der Vereinbarung vom 04.05.2010 wurde geregelt, dass allfällige Vergütungen aus dem Kiesabbau nicht an den Beschuldigten A.________, sondern an dessen Vater fliessen sollten, um den Gewinnanspruch aus BGBB auszugleichen.