Zudem wusste er, dass ein allfälliges Erbe ihm nicht als Alleinerben zugekommen wäre, lebt doch seine Mutter heute noch, ebenso wie eine seiner beiden Schwestern. Das Gericht kommt beweiswürdigend zum Schluss, dass A.________ im angeklagten Deliktszeitpunkt wusste, dass ihm aus der Erbschaft seines Vaters keine nennenswerten Vermögenswerte zustehen.