_ war nicht in der Lage, die Ausgaben für den Reithof in O.________(Ort) mit den eigenen Einnahmen zu decken, er musste ständig neue Fremdmittel aufnehmen, um überhaupt in der Lage zu sein, den Pachtzins, das Futter für die Tiere etc. zu bezahlen. Im Herbst 2016 war die finanzielle Lage so schlecht, dass ihm sogar kurzfristig der Strom auf dem Reithof O.________(Ort) abgestellt wurde. Zusammenfassend kommt das Gericht beweiswürdigend zum Schluss, dass der Beschuldigte A.________ spätestens ab dem Jahr 2010 hoch verschuldet und damit auch nicht mehr kreditwürdig bzw. in Bezug auf Darlehen nicht mehr rückzahlungsfähig war.