Seit Ende 2012 besass A.________ unbestritten kein Grundeigentum mehr und in einer Vereinbarung vom 29.04.2013 zwischen ihm und BA.________ wurde ganz klar geregelt, dass A.________ aus dem Verkauf seiner Grundstücke keinerlei Erlös mehr zugute hatte, da er gegenüber der BE.________(Aktiengesellschaft) mehr als CHF 1,2 Mio. Schulden hatte und die Hypothek auf den Liegenschaften durch die BF.________ AG abgelöst worden war. A.________ benutzte die BE.________(Aktiengesellschaft) wie eine Art „Privatbank“ und bezog bei dieser immer wieder Geld, wobei er als Sicherheit seine Liegenschaften einsetzte. Letztlich hatte er so viele Schulden angehäuft, dass BA.