Im Gegenteil: Im Jahr 2008 musste er seinen Landwirtschaftsbetrieb an BA.________ verpachten und sich selbst als Betriebsleiter anstellen lassen, wobei er einen schlechten Lohn erhielt und deshalb immer mehr Schulden gegenüber Drittpersonen machen musste. Ab dem Jahr 2010 können die finanziellen Verhältnisse nicht anders als desaströs genannt werden. Die Betreibungen begannen sich immer mehr zu häufen (im Jahr 2011 wurde A.________ über CHF 100‘000.00 betrieben) und dem Beschuldigten gelang es nur noch dank weiterem Mittelzufluss von der BE.________(Aktiengesellschaft), seine Schulden (via Betreibungsamt oder direkt) mindestens teilweise zurückzubezahlen.