Während der „Zwischenphase“ im Kanton P.________(Ort) hielt sich A.________ vor allem in diesen Kreisen auf, als er nach O.________(Ort) zog, kam er wieder in ein sehr ländlich-bäuerlich-kleingewerblich geprägtes Umfeld, vergleichbar mit demjenigen in seiner Heimat in N.________(Ort) im Kanton CN.________. Es können drei Phasen des „Wirkens“ des Beschuldigten A.________ unterschieden werden. Nämlich diejenige bis Ende des Jahrs 2013 vom AU.________ (Ort) Hinterland aus, dann die „Zwischenphase“ vom BD.________ in P.________(Ort) aus und ab anfangs des Jahrs 2015 von O.________(Ort) CP.________ (Kanton) aus.