16. Zur Person des Beschuldigten 16.1 Beweisergebnis der Vorinstanz Die Vorinstanz hielt aufgrund der objektiven und subjektiven Beweise Folgendes fest (pag. 18 543 ff., S. 39-44 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung): «Der Werdegang des Beschuldigten / Das Umfeld der Taten