Soweit sich ergänzende und/oder präzisierende Ausführungen zu den Einzelnen Punkten aufdrängen, erfolgen diese im Rahmen der nachfolgenden Erwägungen der Kammer. Die Kammer wird in einem zweiten Teil – wie bereits das Kantonale Wirtschaftsstrafgericht – sodann auf die einzelnen Vorwürfe eingehen und diese sogleich im direkten Anschluss rechtlich würdigen.