11 tenen Darlehen täuschte, zutreffend. Das Kantonale Wirtschaftsstrafgericht hat sich eingehend und korrekt mit diesen Fragen auseinandergesetzt, so dass darauf verwiesen werden kann (pag. 18 529 ff., S. 25-44 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). Soweit sich ergänzende und/oder präzisierende Ausführungen zu den Einzelnen Punkten aufdrängen, erfolgen diese im Rahmen der nachfolgenden Erwägungen der Kammer.