Von zentraler Bedeutung ist deshalb, wie es zum Zeitpunkt der Darlehensaufnahme – das heisst in den Jahren 2011 bis 2016 – um die finanziellen Verhältnisse des Beschuldigten stand. Durfte dieser mit Einnahmen aus der Erbschaft seines Vaters und dem Kiesabbau rechnen oder sind die Ausführungen in der Anklageschrift, wonach der Beschuldigte sämtliche Geschädigte über seine finanziellen Verhältnisse, seine fristgemässe Rückzahlungsfähigkeit und seinen Rückzahlungswillen sowie teilweise über den Verwendungszweck der erhal-