Die ihm gewährten und ausbezahlten Darlehen werden vom Beschuldigten nicht bestritten. Der Beschuldigte anerkannte sämtliche von den Geschädigten gemachten Forderungen. Schliesslich sind auch sämtliche Schuldanerkennungen und die Beurteilung der Zivilklage von J.________ in Rechtskraft erwachsen. Der Beschuldigte wollte sämtliche Darlehen mit dem von ihm erwähnten Erbe seines Vaters und den Einnahmen aus dem Kiesabbau tilgen. Von zentraler Bedeutung ist deshalb, wie es zum Zeitpunkt der Darlehensaufnahme – das heisst in den Jahren 2011 bis 2016 – um die finanziellen Verhältnisse des Beschuldigten stand.