Er habe mit den Darlehen regelmässige Einkünfte erzielt, die geeignet gewesen seien, einen namhaften Teil seiner Lebenskosten zu decken. Auf die einzelnen Vorfälle zum Nachteil der 28 Geschädigten (teilweise Straf- und Zivilkläger) wird nachfolgend im Einzelnen einzugehen sein (vgl. Ziff. III. 20. hiernach).