Seit dem 27. Dezember 2012 besitze der Beschuldigte kein Grundeigentum mehr. Aus dem Nachlass seines Vaters sei ein Überschuss der Passiven resultiert. Abbau- und Deponierechte aus der Kiesgrube würden dem Beschuldigten seit Mai 2014 gegenüber niemandem mehr zustehen. Aufgrund dieser Täuschungen durch den Beschuldigten hätten sich sämtliche Geschädigte über die für die Darlehensgewährung wesentliche Tatsache geirrt, dass er die Darlehen (teilweise mit Zins) nicht fristgerecht habe zurückzahlen können und wollen. Die Forderungen der Geschädigten seien in ihrem Wert von Anfang an wesentlich gefährdet gewesen.