10 Er habe sich bei der Täuschung besonderer Machenschaften bedient, auf sein Ansehen als ehemaliger Kantonsrat gesetzt, teilweise gefälschte Urkunden verwendet, teilweise blanke Betreibungsregisterauszüge vorgelegt, obwohl diese andernorts zahlreiche Betreibungen enthielten und habe Lügengebäude über eine kurz bevorstehende Millionenerbschaft von seinem Vater bzw. über happige Gewinne aus dem Kiesabbau erstellt. Seit dem 27. Dezember 2012 besitze der Beschuldigte kein Grundeigentum mehr.