28 Geschädigter gemäss Ziffer II. 1. - 28. des erstinstanzlichen Urteils des Kantonalen Wirtschaftsstrafgericht vom 20. Oktober 2017 (pag. 18 471 ff.). Mit Anklageschrift vom 18. Mai 2017 (pag. 16 001 001 ff.) wird dem Beschuldigten vorgeworfen, er habe sämtliche Geschädigte über seine finanziellen Verhältnisse, seine fristgemässe Rückzahlungsfähigkeit und seinen Rückzahlungswillen sowie teilweise über den Verwendungszweck der erhaltenen Darlehen, der darin bestanden habe, Löcher zu stopfen, getäuscht.