_, ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten und ohne Ausrichtung einer Entschädigung freigesprochen wurde. Der Beschuldigte beschränkte seine Berufung auf die Schuldsprüche wegen gewerbsmässigen Betrugs, die Bemessung der Strafe und die Kosten- und Entschädigungsfolgen. Die Anschlussberufung der Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsdelikte beschränkte sich auf dieselben Schuldsprüche und die Bemessung der Strafe.