1. Zu einer Freiheitsstrafe von 66 Monaten, teilweise als Zusatzstrafe zum Urteil des Obergerichts des Kantons Zürich, I. Strafkammer, vom 15. August 2016 (.________), unter Anrechnung der Polizeihaft von zwei Tagen auf die Freiheitsstrafe. 2. Zur Bezahlung der Kosten der Voruntersuchung, der erstinstanzlichen Verfahrenskosten sowie zu den anteilsmässigen Verfahrenskosten oberer Instanz und den Aufwand für die Anklageführung der Staatsanwaltschaft.