11. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Von Amtes wegen wurden ein aktueller Leumundsbericht vom 5. Januar 2019 (inkl. Einvernahme des Beschuldigten zu den persönlichen Verhältnissen und Betreibungsregisterauszüge der Betreibungsämter AP.________ und AQ.________; pag. 21 475 ff.) sowie ein aktueller Strafregisterauszug vom 16. Januar 2019 (pag. 21 499 ff.) eingeholt. Darüber hinaus wurden die Strafakten ST..________ des Untersuchungsrichteramts St. Gallen und diverse Unterlagen bei der AR.________ AG (Dienstbarkeitsvertrag zwischen AS.________ und der AR.________ AG vom 04.05.1979;