Mit Verfügung der Generalstaatsanwaltschaft vom 25. April 2018 wurde die stellvertretende leitende Staatsanwältin AN.________ der Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsdelikte für das Verfahren vor der 1. Strafkammer mit der Wahrung der staatsanwaltschaftlichen Aufgaben betraut (pag. 21 352). Mit Schreiben vom 2. Mai 2018 schloss sich die Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsdelikte der Berufung des Beschuldigten an. Die Anschlussberufung beschränkte sie auf den Schuldspruch wegen gewerbsmässigen Betrugs sowie auf die Strafzumessung (pag.