Weiter ersuchte Rechtsanwalt B.________ um Einsetzung als amtlicher Anwalt, was mit Verfügung vom 18. Juli 2018 gutgeheissen wurde (pag. 21 386 ff.). Mit Verfügung vom 23. April 2018 wurde der Generalstaatsanwaltschaft und den Straf- und Zivilklägern Gelegenheit eingeräumt, Anschlussberufung zu erklären oder begründet ein Nichteintreten auf die Berufung zu beantragen (pag. 21 349 f.). Mit Verfügung der Generalstaatsanwaltschaft vom 25. April 2018 wurde die stellvertretende leitende Staatsanwältin AN.