1. Erstinstanzliches Urteil Das Kantonale Wirtschaftsstrafgericht (Kollegialgericht) sprach A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) mit Urteil vom 20. Oktober 2017 von den Anschuldigungen des gewerbsmässigen Betrugs, angeblich begangen am 7. Oktober 2016 in I.________ (Ort) zum Nachteil von J.________, im Deliktsbetrag von CHF 5‘000.00 sowie des Entzugs von Pfandsachen und Retentionsgegenständen, angeblich begangen am 15. Januar 2015 am Wohnort von K.________, ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten und ohne Ausrichtung einer Entschädigung frei (pag. 18 471, Ziff. I. des angefochtenen Urteils).