Dies ergibt sich insbesondere auch aus der Medienmitteilung vom 21. Dezember 2016, also nur zwei Tage nach der hier fraglichen Vorladung. Darin wird festgehalten, dass der mutmassliche Täter die Tat nur ansatzweise habe beschreiben können, weswegen die Ermittlungen in den vergangenen Tagen noch einmal verstärkt worden seien. Zur Zeit müsse davon ausgegangen werden, dass der Beschuldigte alleine gehandelt habe. Die entsprechend involvierten Sicherheitsdienstmitarbeiter