Zunächst ist festzuhalten, dass die Strafverfolgungsbehörden vorliegend ein versuchtes Tötungsdelikt zu untersuchen hatten, welches sich rund zwei Wochen zuvor vor der Reithalle in Bern ereignet hatte. Zu diesem Zeitpunkt war unklar, ob das Opfer seine schweren Verletzungen (massiver Blutverlust mit schweren, irreversiblen Hirnschädigungsfolgen) überhaupt überleben würde. Damit stand die Möglichkeit eines zu untersuchenden vollendeten Tötungsdelikts im Raum. Weiter war auch unklar, ob das Opfer überhaupt noch sachdienliche Angaben würde machen können.