Es sind keine Gründe dafür ersichtlich, wieso der Berufungsführer entsprechende Behauptungen einfach erfinden sollte. Vielmehr ist naheliegend und verständlich, dass die beiden Polizisten gewillt waren, den ihnen erteilten Auftrag um Einvernahme des Berufungsführers wenn immer möglich ohne Verzug auszuführen und dass sie daher versuchten, den anscheinend nicht sonderlich kooperativen Berufungsführer mit guten Argumenten zu überzeugen, mitzugehen. Die Polizei bestreitet denn auch nicht, den Berufungsführer über die ihm obliegenden Pflichten aufgeklärt zu haben.