Wie bereits die Vorinstanz festgehalten hat, ist das Vorgehen der Polizei als unglücklich zu bezeichnen. Die Polizisten haben jedoch nicht bewusst unautorisiert und ohne vorgängig an der Eingangstür zu klingen, private Wohnräume betreten. Auch ist nachvollziehbar, dass sie in jenem Moment, als ihnen bewusst wurde, dass sie sich in einer privaten Wohnung befanden, diese nicht sogleich verliessen, sondern sich vielmehr bemerkbar machten und den Kontakt zu allfälligen Bewohnern suchten.