Die Werkstatt, welche die Polizisten daraufhin betraten, stellte – wie sie in der Folge feststellen mussten – keinen Wohnraum dar. Es ist jedoch mit Blick auf die Verhältnisse vor Ort durchaus denkbar und es trifft dies denn auch zu, dass sich der eigentliche Eingang zum Wohnbereich im hinteren Teil der Werkstatt befindet, auch wenn es sich dabei offensichtlich nicht um den ordentlichen Zutritt zum Haus handeln kann. Spätestens, als sich die Polizisten im Eingangsbereich der Wohnung befanden, musste ihnen ihr Irrtum bewusst geworden sein. Dies ergibt sich denn auch aus ihren Ausführungen, wonach sie an eine Tür geklopft hätten.