Bereits von aussen würden sich keine Anhaltspunkte dafür finden, weshalb der Werkstatteingang zu einem Einfamilienhaus führen sollte. Spätestens beim Öffnen des Eingangs sei feststellbar gewesen, dass es sich dabei um eine Werkstatt handle, was auch im entsprechenden Berichtsrapport der Polizei vom 19. Dezember 2016 festgehalten worden sei. Spätestens zu diesem Zeitpunkt hätten die Polizisten umkehren müssen. Komme hinzu, dass sie – um ins Zimmer des Mitbewohners zu gelangen – die gesamte Küche sowie den Eingangsbereich hätten durchqueren müssen. Ihnen hätte damit klar sein müssen, dass sie sich in einem privaten Bereich befanden (pag.