, S. 4- 5 der Entscheidbegründung). Angesichts der Umstände – die Staatsanwaltschaft hatte ein schweres Gewaltdelikt zu untersuchen, wobei nicht klar gewesen sei, ob das Opfer überleben würde – sei es zulässig gewesen, den Berufungsführer ausnahmsweise mündlich und sofort vorzuladen. Zwar habe Tage zuvor eine Person ein Geständnis abgelegt, dieses habe jedoch verifiziert werden müssen und es sei