6. Unbestrittener und bestrittener Sachverhalt Unbestritten ist, dass die Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland in einem Fall wegen versuchter vorsätzlicher Tötung vom 4. Dezember 2016 vor der Reithalle in Bern ermittelte und im Rahmen dieser Ermittlungen die Kantonspolizei Bern beauftragte, den Berufungsführer als Auskunftsperson auf der Polizeiwache Waisenhaus einzuvernehmen. Unbestritten ist weiter, dass keine Vorladung und kein Vorführungsbefehl ausgestellt wurde.