4. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Zusammen mit der Berufungserklärung reicht der Berufungsführer eine Skizze der privaten Innenräume und der Werkstatt der E.________ AG sowie entsprechende Fotoaufnahmen zu den Akten (pag. 29 ff.). Diese werden hiermit zu den Akten erkannt.