1. Erstinstanzlicher Entscheid Mit Entscheid vom 5. März 2018 stellte das Regionalgericht Bern-Mittelland (Kollegialgericht) fest, dass die Vorladung vom 19. Dezember 2016 an C.________ (nachfolgend Berufungsführer) als polizeiliches Handeln rechtmässig gewesen sei. Für das Verfahren wurden keine Kosten erhoben (pag. 13 ff.).