2. Die Zivilklage der Straf- und Zivilklägerin G.________ wird abgewiesen. 3. Für die Beurteilung des Zivilpunktes werden erst- und oberinstanzlich keine Kosten ausgeschieden. VIII. 1. Mündlich eröffnet und begründet: - dem Beschuldigten, v.d. Fürsprecher B.________ - der Straf- und Zivilklägerin 1, a.v.d. Rechtsanwalt D.________ - den Straf- und Zivilklägerinnen 2 und 3, a.v.d. Rechtsanwalt F.________ - der Generalstaatsanwaltschaft