- die Eingabe an das Obergericht vom 14. Dezember 2018: Der hierfür geltend gemachte Aufwand von 270 Minuten ist auf 150 Minuten zu kürzen, - Vorbereitung der Berufungsverhandlung (Aktenstudium, Verfassen Plädoyer): Der hierfür total geltend gemachte Aufwand von 990 Minuten ist auf 510 Minuten zu kürzen, zumal Rechtsanwalt F.________ vor oberer Instanz über weite Strecken identisch plädierte wie bereits vor erster Instanz, - Berufungsverhandlung: Der hierfür geltend gemachte Aufwand von 870 ist um 90 Minuten zu kürzen, da die Berufungsverhandlung lediglich 780 Minuten gedauert hat.