Zu kürzen sind dabei die in den Honorarnoten geltend gemachten Positionen, welche nicht geboten waren. Dazu, d.h. zum nicht gebotenen Zeitaufwand, gehören: - Durchsicht Akten vom 2. Februar 2018: Der hierfür geltend gemachte Aufwand von 75 Minuten ist auf 15 Minuten zu kürzen, 49 - die (unnötigen) Eingaben vom 22. Mai 2018 sowie vom 13. Juni 2018: Der hierfür geltend gemachte Aufwand von 345 ist auf 45 Minuten zu kürzen,