Rechtsanwalt F.________ macht in seinen anlässlich der Berufungsverhandlung eingereichten Honorarnoten einen Aufwand von insgesamt 3‘935 Minuten (65.6 Stunden) sowie Auslagen von total CHF 245.40 geltend, was – unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Mehrwertsteuersätze bis 31. Dezember 2017 und ab 1. Januar 2018 – eine beantragte Entschädigung von insgesamt CHF 14‘391.30 ergibt (Honorar bis Ende Jahr 2017: CHF 405.50; Honorar ab 2018: CHF 13‘985.80). Die Kammer erachtet den geltend gemachten Aufwand in Anbetracht des gebotenen Zeitaufwands, der Bedeutung der Streitsache und der Schwierigkeit des Prozesses eindeutig als zu hoch. Der Aktenumfang ist vorliegend als durchschnitt-