Da sämtliche Auslagen in der Höhe von total CHF 10‘282.00 vor dem Rückzug der Berufung durch die Straf- und Zivilklägerin 2 entstanden sind, sind diese von allen unterlegenen Parteien zu gleichen Teilen, d.h. jeweils im Umfang von CHF 2‘570.50, zu tragen. Damit haben die Straf- und Zivilklägerin 1 und 3 sowie der Kanton Bern Verfahrenskosten von je CHF 5‘570.50 zu tagen. Die Straf- und Zivilklägerin 2 dagegen hat Verfahrenskosten von CHF 3‘570.50 zu tragen.